Teilnahmebedingungen

1. Die Teilnahmebedingungen gelten zwischen dem Teilnehmer und Christiane Enger als Veranstalter (ORGA) für die Veranstaltung Broken Crown vom 10.6.-14.6.2020.

2. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus folgenden Risiken (Kämpfe mit Polsterwaffen, nächtliche Unternehmungen, Geländewanderungen etc.) bewusst. Dies gilt sowohl für den Teilnehmer, als auch für den vom Teilnehmer bespielten Charakter. Der Veranstalter (ORGA), seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für daraus entstehende Konsequenzen.

3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen sowie die Informationen der Spielleitung (SL) und Veranstalter (ORGA), zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung der Spielleitung zu unterziehen. Ferner hat der Teilnehmer den ordnungsgemäßen Zustand seiner Ausrüstung für die gesamte Veranstaltung selbständig zu überprüfen, so dass keine Gefahr für sich und andere davon ausgeht, dies gilt insbesondere für die Sicherheit von Polsterwaffen nach Kämpfen. Die Spielleitung behält sich ausdrücklich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers im Laufe der Veranstaltung zu prüfen und Ausrüstungsgegenstände bei Sicherheitsbedenken Weisungen auszusprechen oder von der Veranstaltung auszuschließen.

4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Dazu zählt insbesondere das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenem Feuer außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung sowie insbesondere übermäßiger Alkohol-/Rauschmittelkonsum.

5. Den Anweisungen des Veranstalters (ORGA), seinem gesetzlichen Vertreter, der Spielleitung (SL) und seinen Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

6. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters (ORGA) oder der Spielleitung (SL) in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter (ORGA) eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.

7. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter (OGRA), sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

8. Der Veranstalter (ORGA), sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für Sach- oder Personenschäden, es sei denn, grob fahrlässiges Verhalten Seitens des Veranstalters (ORGA) liegt vor. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich, und setzten diese daher voraus.

9. Die Spielleitung (SL) behält sich das Recht vor, grob fahrlässiges oder spielstörendes Verhalten sowie den Genuss von Drogen oder hochprozentigem Alkohol mit dem Ausschluss von der Veranstaltung, ohne Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch nicht anteilig), zu ahnden.

10. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem Hintergrund, dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen, bleiben dem Veranstalter (ORGA) vorbehalten. Dies umfasst insbesondere die im Vorfeld der Veranstaltung durch Teilnehmer eingebrachte Ausarbeitungen.

11. Alle Film-, Bild- und Tonrechte liegen räumlich und zeitlich unbegrenzt bei dem Veranstalter (ORGA). Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters (ORGA) zulässig.

12. Die Zahlung des Teilnehmerbetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Die Höhe des Betrages richtet sich nach der Natur des Teilnehmers an der Veranstaltung und dem Zahlungszeitpunkt. Der Teilnehmer erhält, nach Abschluss des Vertrages im Online-Shop, eine Zahlungsaufforderung mit Bankverbindungen und einer Zahlungsfrist. Sollte die Zahlung nicht bis Fristablauf erfolgen, wird eine Mahnung ergehen mit einer letzten Zahlungsaufforderung. Erfolgt die Zahlung nicht binnen 14 Tagen, so wird der Vertrag aufgehoben und der Teilnahmeplatz wieder frei. Der bisherige Teilnehmer kann aus diesem Vertrag keinerlei Rechte an der freigewordenen Karte herleiten. Ihm steht der erneute Erwerb einer Karte im Online-Shop frei.

13. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters (ORGA) beim Einzug des Teilnahmebeitrags im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.

14. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haften der Anmeldende für die Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung. Der Anzumeldende haftet als Gesamtschuldner mit dem Anmeldenden nach den gesetzlichen Vorschriften.

15. Der Rücktritt ist dem Veranstalter (ORGA) schriftlich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter (ORGA) den Platz nicht anderweitig besetzen konnte, behält die ORGA einen einen Aufwendungsersatz in Höhe von 15,00 € ein, wenn er den Rücktritt bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erklärt wird. Ab diesen Zeitpunkt ist Rücktritt nicht mehr möglich.

16. Teilnehmerplätze sind nur mit vorherigen Einverständnis des Veranstalters (ORGA) übertragbar. Über die Zulassung dieses Ersatzteilnehmers zur Veranstaltung entscheidet der Veranstalter (ORGA) entscheidet die ORGA binnen zwei Wochen. Sofern keine Antwort erfolgt, so gilt das Einverständnis als verweigert.

17. Die Teilnahmeplätze sind beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer im Vorfeld, ohne Angabe von Gründen, von der Veranstaltung auszuschließen.

18. Sofern Unterbringung durch den Veranstalter vereinbart ist, besteht kein Anspruch auf nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

19. Das Mindestalter des Teilnehmers beträgt 18 Jahre. Ausnahmen sind nur nach Absprache mit dem Veranstalter, sowie mit ausdrücklichem, schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten zulässig. Der Personalausweis des Erziehungsberechtigten ist in Kopie beizufügen.

20. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

21. Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingen der Veranstaltung (ORGA) und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters (ORGA).

22. Alle Nebenabreden zu diesen Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Die Abänderung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.

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